Reisedokumente
Welche Reisedokumente benötigen deutsche Touristen?
Wenn wir davon sprechen, was ist die wohl am häufigsten gestellte Frage, bevor es in den Urlaub nach Thailand geht, ist die Antwort einfach. Wie sehen die Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige in Thailand aus? Dabei ist klar, dass jede Person aus dem Ausland gültige Reisedokumente benötigt, will man ins Königreich Thailand einreisen. Und klar ist auch, es gibt stets Sonder- und Ausnahmeregelungen. Doch wie lesen diese Regeln sich? Da bringen wir für Sie Licht ins Dunkel, damit Ihr Thailand Urlaub optimal startet.
Nötige Reisedokumente um ins „Land des Lächelns“ einzureisen
Machen wir es einmal ganz unspektakulär und geben Ihnen vorab einen schnellen Überblick darüber, mit welchen Papieren passieren Sie die Grenze zu Thailand problemlos und wie gibt es zum Beispiel am Flughafen Bangkok, dem Suvarnabhumi International Airport, keine Probleme.
Sie benötigen:
- Ihren Reisepass, der noch mindestens sechs Monate Gültigkeit haben muss (Datum der Einreise beachten!)
- Alternativ dazu tut es auch ein vorläufiger Reisepass, der aber ebenso noch mindestens sechs Monate gültig sein muss
- Mit Ihrem Personalausweis oder einem Ersatz-Personalausweis sowie einem vorläufigen Reisepass können Sie NICHT nach Thailand einreisen
- Auch einreisende Kinder benötigen zwingend den eigenen Kinderreisepass, für den die gleichen Gültigkeitskriterien gelten wie beim Reisepass von Erwachsenen
- Kinderausweise oder der Pass der Eltern, in den das Kind eingetragen ist, sind nicht verwertbar und es erfolgt kein Einlass ins Land
Wenn Sie nun denken, das ist aber einfach, dann warten Sie bitte noch etwas damit, denn es kommen weitere Dokumente, die zwingend benötigt werden, wenn Sie Ihren Urlaub in Thailand reibungslos antreten möchten. Nur der Reisepass ist eben nicht ausreichend, denn Sie benötigen zusätzlich dazu Ihr Rückflugsticket oder, wenn Thailand als Start/Zwischenland für eine Asienrundreise dient, die Tickets für den Weiterflug. Mit einem „einfachen Ticket“ – ohne Rückflug – in Thailand einzureisen, ist als Tourist mit einem Aufenthaltsrecht von 30 Tagen nicht möglich. Dazu würden Sie ein Visum benötigen, welches aber beim Aufenthalt bis 30 Tage verzichtbar ist. Doch Vorsicht: diese 30 Tage gelten nur dann, wenn Sie auf dem Luftweg in den Thailandurlaub starten. Kommen Sie auf dem See- oder Landweg nach Thailand, zum Beispiel aus Myanmar oder Laos, denn werden Ihnen nur 15 visa-freie Tage gewährt.
Wann müssen Sie für Thailand ein Visum beantragen?
Als deutsche Staatsangehörige müssen Sie für einen touristischen Aufenthalt im Land, kein Visum beantragen. Das Visum muss erst dann eingeholt werden, wenn Sie
- Auf dem See- oder Landweg einreisen und länger als 15 Tage bleiben
- Mehr als 30 Tage in Thailand bleiben möchten
- Sie kein Flug- oder Bootsticket für eine Ausreise aus Thailand vorweisen können
Es gilt für Sie dringend zu beachten, dass es in Thailand massiven Ärger gibt, wenn Sie Ihre maximale Aufenthaltsdauer nach eigenem Gutdünken überziehen. Der Overstay wird von den thailändischen Behörden nicht unter der Kategorie „Shit happens“ abgelegt, sondern hierbei wird es richtig teuer. 500 Baht (THB) werden Ihnen je Tag auferlegt, den Sie unerlaubt und länger im Land sind. Als Maximalstrafe ist eine Gesamtsumme von 20.000 Baht vorgesehen. Können Sie die nicht zahlen, geht es in den Knast – unweigerlich und humorlos. Danach gibt es dann die Abschiebung, auf die Sie auch im Gefängnis warten müssen. Plus Einreisesperre, die im Normalfall bei rund fünf Jahren liegt. Wer denkt, er könne solche Kosten auf die Deutsche Botschaft abwälzen, der irrt fürchterlich. Für Overstay-Strafen tritt der deutsche Staat nicht ein!