Flugverspätungen bei Thailand-Flügen

Flugverspätungen

Fluglinien werden pünktlicher – oder müssen tief in die Tasche greifen

Dem grauen Winter entfliehen und Sonne tanken – nur wenige Flugstunden entfernt und schon lockt jede Menge Urlaubsspaß. Manchmal ist die Freude jedoch getrübt, dann nämlich, wenn sich der Abflug verzögert. Diese Rechte haben Sie, wenn es Ärger mit dem Flug gibt.

Thailand ist längst mehr als nur eine Badedestination. Sportbegeisterte haben mittlerweile das Land in Südostasien entdeckt. Zuerst denken viele dabei natürlich an Wassersport und die bunte Unterwasserwelt. In den letzten Jahren immer beliebter wurde Thailand als Golfparadies und das gerne auch in Kombination mit erstklassigen Wellnessresorts. Die Destination ist gut von Deutschland aus mit Direktflügen erreichbar. Geld sparen lässt sich allerdings bei Flügen mit einem Zwischenstopp, nur hier kann es bei Verspätungen unter Umständen eng werden.

Passagierrechte bei Verzögerungen

Seit 2004 regelt die EU-Fluggastrechteverordnung, die Entschädigungsansprüche von Passagieren, wenn sie nicht pünktlich oder gar nicht befördert werden. Grund für die Gesetzesinitiative war seinerzeit eine zu hohe Anzahl an nichtbeförderten Passagieren. Das ergab sich daraus, dass Airlines ihre Flüge maßlos überbuchten und verärgerte Kunden am Gate zurückließen. Überbuchungen gibt es nach wie vor, weil es auch nach wie vor kurzfristige Stornierungen gibt. Nur sind Fluggesellschaften nun verpflichtet, bei einer sich abzeichnenden Überbuchung nach Freiwilligen zu suchen. Mit dem Online Check In ist das heute relativ früh erkennbar. Wer sich freiwillig meldet, auf einen späteren Flug auszuweichen muss das auch nicht aus reiner Nächstenliebe machen, sondern erhält Gutscheine in zumindest der Höhe, die auch bei der gesetzlichen Entschädigung zusteht.

Bei Verspätungen kommt es darauf an, um wie viel man später als geplant am Zielort ankommt. Hier gilt:

  • Bis 1500km mindestens 2 Stunden
  • Zwischen 1500km und 3500km mindestens 3 Stunden und
  • ab 3500km mindestens 4 Stunden

Direktflüge mit verspätetem Start kommen in der Regel gleich viel verspätet an. Interessant wird es bei Flügen mit einem Zwischenstopp, denn der kann unter Umständen zwar fünf Stunden später abheben, aber trotzdem mit nur geringfügiger Verspätung am Urlaubsort ankommen. In diesem Fall gehen Passagiere leer aus.

Relevant für die Konsumenten ist bei Zwischenstopps auch, wie der Flug gebucht wurde. Der EuGH entschied nämlich dahingehend, dass Fluggesellschaften durchaus auch für Versäumnisse anderer Airlines haften können. Um das Flugstreckennetz ausbauen zu können, gibt es seit Jahren die Praxis des Code-Sharing. Ein und derselbe Flug hat dann mehrere Nummern; je nachdem bei welcher Gesellschaft gebucht wurde und diese trägt dann auch die Verantwortung dafür, dass die Passagiere pünktlich ankommen. Allerdings nur dann, wenn die Gesamtstrecke bei der gleichen Gesellschaft gebucht wurde.

Weshalb der Flug Verspätung hat, ist ebenfalls von Bedeutung. Liegt die Ursache nämlich gänzlich außerhalb der Ereignisse, die im Zusammenhang mit dem Betrieb vorkommen können, besteht kein Entschädigungsanspruch. Hier ist dann die Rede von außergewöhnlichen Umständen. Hier ist die Rechtsprechung jedoch sehr rigoros. Sogar Streiks zählen mittlerweile zum normalen Alltag sowie auch Reparaturarbeiten.

Nervenaufreibend kann jedoch der Schriftverkehr werden und das scheuen viele, denn man sieht sich mit einer großen Rechtsabteilung konfrontiert, die in erster Linie Entschädigungen abwehren wollen. Diesen Aufwand übernehmen mittlerweile einige Fluggastportale wie beispielsweise AirHelp, die Ansprüche um einiges schneller durchsetzen. Zum einen können sie die Sachlage wegen der großen Erfahrung recht gut einschätzen und zum anderen übernehmen sie auch das Prozesskostenrisiko – das wissen auch die Fluggesellschaften. Diese Augenhöhe kommt letztendlich den Passagieren zu gute und die kommen schneller zu der ihnen zustehenden Entschädigung.

Unterwegs in Thailand