Drogen in Thailand zu nehmen, zu besitzen oder weiter zu geben ist mit das Dümmste, was ein ausländischer Besucher in diesem ansonsten so toleranten Land tun kann. Auch Partydrogen in jedweder Form, Farbe und Ausprägung sollte man in Thailand unter keinen Umständen annehmen! Erstens kann man nie genau wissen, was tatsächlich drin ist, wenn man von einem Fremden Drogen in Thailand angeboten bekommt. Jeder Anbieter einer Droge kann außerdem ein Zivilpolizist oder Ermittler sein. Das klingt vielleicht weit hergeholt, ist es in der Praxis aber keinesfalls. Strafen für den Ankauf, den Besitz, den Konsum, die Weitergabe oder sogar den Weiterverkauf von Drogen auch in minimalsten Mengen werden in Thailand absolut massiv bestraft. Geldstrafen betragen mehrere zehntausend Euro, ein Gefängnisaufenthalt ist definitiv, die bürokratische Maschinerie hinter einer Freilassung ist enorm aufwendig und bei größeren Transaktionen droht die immer noch durchaus praktizierte Todesstrafe.
Das fiese dabei: Auch wenn man die Drogen in Thailand unbeobachtet konsumiert hat, ist man nicht aus dem Schneider. Denn in Thailand ist man auch dann im „Besitz“ von Drogen, wenn sich diese im Organismus befinden. Die Polizei hat jederzeit das Recht, von jedem Einzelnen einen Urintest zu verlangen – und zwar an Ort und Stelle, von Männern und Frauen. Bis dieser analysiert ist, kann man festgehalten werden. Gerne werden zu diesem Zweck Bars und Nachtclubs durchsucht; Massen-Screenings aller Besucher, ob Thai oder Ausländer, ob auffällig oder nicht, sind dabei üblich. Wer dabei auch nur mit einem halben Gramm Marihuana oder irgendeiner anderen illegalen Substanz erwischt wird, kann froh sein, mit einer substanziellen Bestechungssumme aus der Sache wieder herauszukommen.
5 Jahre Haft für Drogenkonsum
Uns ist der Fall eines deutschen Langzeiturlaubers bekannt bei dem der Konsument zu 5 Jahren Freiheitsentzug wegen Drogenkonsums verurteilt wurde. Der Aufenthalt in einem thailändischen Gefängnis ist sehr unangenehm und keinesfalls mit der Verbüßung einer Haftstrafe in Deutschland zu vergleichen.
Alkoholkonsum
Der Alkoholkonsum ist in Thailand gestattet. Das offizielle Mindestalter zum Erwerb von Alkoholika ist 20. Natürlich unterlaufen sowohl Ladenbesitzer als auch Barbetreiber diese Altersgrenze regelmäßig. Wird man jedoch beim Erwerb oder Konsum von Alkohol unterhalb der Altersgrenze erwischt, drohen nicht nur dem Verkäufer empfindliche Geldstrafen bis hin zum Gefängnisaufenthalt (ich übertreibe nicht). An einigen Orten in Thailand ist Alkoholkonsum außerdem verboten. Dazu gehören Tempel und andere religiöse Einrichtungen; Apotheken; Regierungsgebäude und Einrichtungen; Bildungseinrichtungen wie Schulen oder Universitäten; Tankstellen – und auch öffentliche Grünanlagen oder Parks. Wer hier mit einer offenen Flasche oder einem Drink erwischt wird (unabhängig von Alter oder Nationalität), muss mindestens mit Geldstrafen über 10.000 Baht rechnen; rein rechtlich kann auch eine sechsmonatige Gefängnisstrafe verhängt werden.