Reisedokumente
Welche Reisedokumente benötigen deutsche Touristen?
Wenn wir davon sprechen, was ist die wohl am häufigsten gestellte Frage, bevor es in den Urlaub nach Thailand geht, ist die Antwort einfach. Wie sehen die Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige in Thailand aus? Dabei ist klar, dass jede Person aus dem Ausland gültige Reisedokumente benötigt, will man ins Königreich Thailand einreisen. Und klar ist auch, es gibt stets Sonder- und Ausnahmeregelungen. Doch wie lesen diese Regeln sich? Da bringen wir für Sie Licht ins Dunkel, damit Ihr Thailand Urlaub optimal startet.
Nötige Reisedokumente um ins „Land des Lächelns“ einzureisen
Machen wir es einmal ganz unspektakulär und geben Ihnen vorab einen schnellen Überblick darüber, mit welchen Papieren passieren Sie die Grenze zu Thailand problemlos und wie gibt es zum Beispiel am Flughafen Bangkok, dem Suvarnabhumi International Airport, keine Probleme.
Sie benötigen:
- Ihren Reisepass, der noch mindestens sechs Monate Gültigkeit haben muss (Datum der Einreise beachten!)
- Alternativ dazu tut es auch ein vorläufiger Reisepass, der aber ebenso noch mindestens sechs Monate gültig sein muss
- Mit Ihrem Personalausweis oder einem Ersatz-Personalausweis sowie einem vorläufigen Reisepass können Sie NICHT nach Thailand einreisen
- Auch einreisende Kinder benötigen zwingend den eigenen Kinderreisepass, für den die gleichen Gültigkeitskriterien gelten wie beim Reisepass von Erwachsenen
- Kinderausweise oder der Pass der Eltern, in den das Kind eingetragen ist, sind nicht verwertbar und es erfolgt kein Einlass ins Land
Wenn Sie nun denken, das ist aber einfach, dann warten Sie bitte noch etwas damit, denn es kommen weitere Dokumente, die zwingend benötigt werden, wenn Sie Ihren Urlaub in Thailand reibungslos antreten möchten. Nur der Reisepass ist eben nicht ausreichend, denn Sie benötigen zusätzlich dazu Ihr Rückflugsticket oder, wenn Thailand als Start/Zwischenland für eine Asienrundreise dient, die Tickets für den Weiterflug. Mit einem „einfachen Ticket“ – ohne Rückflug – in Thailand einzureisen, ist als Tourist mit einem Aufenthaltsrecht von 30 Tagen nicht möglich. Dazu würden Sie ein Visum benötigen, welches aber beim Aufenthalt bis 30 Tage verzichtbar ist. Doch Vorsicht: diese 30 Tage gelten nur dann, wenn Sie auf dem Luftweg in den Thailandurlaub starten. Kommen Sie auf dem See- oder Landweg nach Thailand, zum Beispiel aus Myanmar oder Laos, denn werden Ihnen nur 15 visa-freie Tage gewährt.
Wann müssen Sie für Thailand ein Visum beantragen?
Als deutsche Staatsangehörige müssen Sie für einen touristischen Aufenthalt im Land, kein Visum beantragen. Das Visum muss erst dann eingeholt werden, wenn Sie
- Auf dem See- oder Landweg einreisen und länger als 15 Tage bleiben
- Mehr als 30 Tage in Thailand bleiben möchten
- Sie kein Flug- oder Bootsticket für eine Ausreise aus Thailand vorweisen können
Ihren visa-freien Aufenthalt können Sie auch nicht via Sonderantrag verlängern. Was funktioniert ist der sogenannte Visa-Run. Das heißt, Sie gehen als Tourist ins Land, verlassen nach 30 Tagen Thailand wieder und reisen sofort erneut ein. Da der gesamte „Visum-Wirrwarr“ aber undurchdringlicher als der thailändische Regenwald ist, werden wir diesem Kapitel ein eigene und ausführliche Erklärung widmen.
Es gilt für Sie dringend zu beachten, dass es in Thailand massiven Ärger gibt, wenn Sie Ihre maximale Aufenthaltsdauer nach eigenem Gutdünken überziehen. Der Overstay wird von den thailändischen Behörden nicht unter der Kategorie „Shit happens“ abgelegt, sondern hierbei wird es richtig teuer. 500 Baht (THB) werden Ihnen je Tag auferlegt, den Sie unerlaubt und länger im Land sind. Als Maximalstrafe ist eine Gesamtsumme von 20.000 Baht vorgesehen. Können Sie die nicht zahlen, geht es in den Knast – unweigerlich und humorlos. Danach gibt es dann die Abschiebung, auf die Sie auch im Gefängnis warten müssen. Plus Einreisesperre, die im Normalfall bei rund fünf Jahren liegt. Wer denkt, er könne solche Kosten auf die Deutsche Botschaft abwälzen, der irrt fürchterlich. Für Overstay-Strafen tritt der deutsche Staat nicht ein!
Dubiose Geschäfte mit dem Visum – Finger weg!
Rund ums Visum in Thailand hat sich ein wahrer Geschäftszweig etabliert. Dienstleister versprechen das Blaue vom Himmel und sichern sich damit vor allen Dingen den eigenen Profit. Gefällt es Ihnen im Thailandurlaub so gut, dass Sie länger bleiben wollen und das finanziell problemlos können, suchen Sie die thailändischen Einwanderungsbehörden auf. Dort hilft man Ihnen kompetent und freundlich, ohne Ihnen das Fell über die Ohren zu ziehen. Nur so riskieren Sie nicht, dass Sie im Gefängnis landen, weil Sie illegal im Land sind. Hände also weg von Reisebüros, Dienstleistern, Straßen- oder Kneipenverkäufern, Hotels und Co, die Ihnen ein Visum oder Hilfe dabei anbieten. Nicht der Anbieter ist illegal im Land und könnte im Knast enden, sondern Sie!
Generell gilt – Backpacker oder Pauschaltourist – Sie haben in Thailand eine Ausweispflicht wie in Deutschland auch. Das heißt, Sie sind verpflichtet, dass Sie Ihre Papiere mit sich führen und auf Verlangen der Polizei oder sonstiger Behörden jederzeit vorzeigen können. Daran sollten Sie denken, wenn Sie beispielsweise in Bangkok die Vergnügungsviertel aufsuchen, in Spielhallen sind oder in Pattaya, in Chiang Mai oder auf Phuket urlauben. Das sind die Kontroll-Hotspots. Das heißt, Sie müssen stets Ihren Ausweis mitnehmen und das Risiko des Diebstahls eingehen? Nein, es reicht, wenn Sie eine Kopie mit sich führen, auf welcher der Stempel Ihres Einreisedatum zu sehen ist. Bleiben Sie über die 30 Touristentage in Thailand, muss es dann eine Kopie vom Visum sein.
Kommen wir zu den Backpackern, den Rucksackreisenden. Macht übrigens jede Menge Spaß, auf die Art Thailand zu erkunden – wenn man jung, gesund und fit genug ist. Als „normaler Tourist in Thailand“ reicht es, wenn bei der Einreise der Aufenthaltsort angegeben wird, an dem Sie sich aufhalten wollen. Das ist im Normalfall das Hotel. Backpacker werden jedoch noch gesondert befragt und müssen möglicherweise weiterführende Angaben zu ihren Reisezielen abgeben. Dabei kann unter Umständen gefordert werden, dass man als Rucksackreisender Nachweise dafür erbringt.